21Jul

Nützliche Websites von Büros, Botschaften und Konsulaten

Unten finden Sie nützliche Links zur Website der Botschaft, des Konsulats und der Büros, wo Sie die notwendigen Formalitäten erledigen können.

-Website der Botschaft der Republik Polen in Kiew www.kijow.msz.gov.pl
-Webseite des polnischen Konsulats in Weißrussland in Minsk www.minsk.msz.gov.pl/
-Website des Woiwodschaftsamtes der Woiwodschaft Lubuskie www.lubuskie.uw.gov.pl
Website des Woiwodschaftsamtes der Woiwodschaft Dolnośląskie www.duw.pl
– Grenzschutz www.strazgraniczna.pl
– Ausländeramt www.udsc.gov.pludsc.gov.pl
– System interaktiver Formulare www.cudzoziemcy.gov.pl

21Jul

3. Juni dieses Jahres. Die Visumantragstellen (PPWW) nehmen ihre Tätigkeit wieder auf. Wir möchten Sie darüber informieren, dass die Visumantragstellen (PPWW) am 3. Juni 2020 ihren Betrieb wieder aufnehmen werden.

Um die Sicherheit der Kunden und des Personals des Visaantragszentrums zu gewährleisten, werden die Kunden nach den folgenden Regeln behandelt:

Die Einreichung von Unterlagen für alle Visumkategorien (nationales Visum – Typ D, Schengen-Visum – Typ C) ist nur nach vorheriger Anmeldung möglich;

– Bankfilialen werden damit beginnen, Gebühren für PPWW-Dienstleistungen zu akzeptieren: Kredo Bank und Ideabank – ab 2. Juni 2020, PrivatBank – ab 5. Juni 2020;

– Die Einreichung von Unterlagen für die Erteilung der kleinen Grenzverkehrserlaubnis (MRG-Karte) ist derzeit nicht möglich. Bitte beachten Sie die auf unserer Website veröffentlichten Nachrichten über die Wiederaufnahme von MRG-Anträgen;

– Die Passabholung bei PPWW erfolgt nur nach vorheriger Registrierung auf der Website von VFSW Global oder durch die Kurierfirma „Nowa Poczta“;

– Beratung zum Visumantragsverfahren kann nur über die elektronische Post des PPWW oder des Callcenters erhalten werden (um eine E-Mail-Adresse oder eine Telefonnummer des Callcenters zu erhalten – hier klicken);

Sicherheits- und Gesundheitsmaßnahmen:

Die Grundsätze der Visumantragstellen basieren auf den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation und der lokalen Behörden. Wir erwarten Ihr Verständnis und die strenge Einhaltung der folgenden Anforderungen, um die Sicherheit von Ihnen und Ihren Mitarbeitern zu gewährleisten.

REGELN FÜR KUNDEN, DIE PPWW BESUCHEN:

Der Eintritt in den PPWW ist nur nach vorheriger Anmeldung und nur in der dafür vorgesehenen Zeit möglich – sowohl zur Einreichung von Dokumenten als auch zur Abholung des Passes.

Kunden, die sich außerhalb der festgelegten Registrierungszeit für den PPWW anmelden, werden nicht angenommen.

Der Eintritt in die PPWW ist nur für angemeldete Kunden erlaubt.

Am Eingang zum PPWW wird es eine Körpertemperaturmessung geben.

Die Regeln der sozialen Distanz (Abstand von 2 m) müssen strikt eingehalten werden.

Es müssen Schutzmasken und Handschuhe getragen werden.

Sie müssen einen eigenen Stift zum Unterschreiben von Dokumenten in PPWW besitzen.

21Jul

Zwei Möglichkeiten der Registrierung für nationale Visa für die Arbeit in der Landwirtschaft oder im Gartenbau und im internationalen Transport.

Am 29.05.2020 ab 10.00 Uhr wird es möglich sein, sich für einen Visumantrag für Personen, die im Besitz von Dokumenten für Tätigkeiten in der Landwirtschaft, im Gartenbau und im internationalen Verkehr sind, im elektronischen Konsulatssystem anzumelden.

Personen, die sich zu anderen Zwecken als der Arbeit in der Landwirtschaft, im Gartenbau und im internationalen Transport für verfügbare Termine anmelden, werden nicht berücksichtigt.

Wenn Sie sich online unter www.e-konsulat.gov.pl für einen freien Termin anmelden, sind Sie verpflichtet, einen Visafragebogen (4 Seiten) auszudrucken. Der Fragebogen muss mit einem Strichcode versehen sein. Von Hand oder ohne Strichcode ausgefüllte Umfragen werden nicht akzeptiert.

Zusätzlich wird es am 29.05.2020 von 11.00 bis 15.30 Uhr auch möglich sein, sich telefonisch anzumelden unter: + 38 (057) 757 8801 – Sie müssen Ihren Namen, Vornamen und Ihre Passnummer angeben.

Zu anderen Zeiten werden Anmeldungen für freie Termine nicht akzeptiert.

Es werden keine Anmeldungen von Personen angenommen, deren Zweck nicht darin besteht, in der Landwirtschaft oder im Gartenbau und im internationalen Transport zu arbeiten.

Telefonisch angemeldete Personen sind verpflichtet, den Antrag im E-Konsulatssystem auszufüllen (nicht zu registrieren) und auszudrucken.

Um einen Visumantrag bei einem Konsulat zu stellen, müssen die folgenden Regeln beachtet werden:
– Um die Anzahl der vor dem Konsulat wartenden Personen zu reduzieren, sollte man entsprechend der festgelegten Zeit im Büro eintreffen;
– beim Drucken des Visumantrags müssen alle Seiten des Antrags ausgedruckt werden, einschließlich der Seite, auf der Datum und Uhrzeit des Konsulatsbesuchs angegeben sind ( falls der Antrag ausgefüllt ist, werden Datum und Uhrzeit des Antrags nach der telefonischen Aufnahme nicht auf den Fragebogen gedruckt. Sie sollten entsprechend dem bei der telefonischen Anmeldung angegebenen Datum anreisen;
– sollten alle notwendigen Dokumente vorbereitet werden, auf die auf https://www.gov.pl/web/ukraina/wiza-typu-d unter „Welche Dokumente einzureichen sind“ verwiesen wird;
– Beim Warten auf das Betreten des Konsulats sollten Sie einen Mindestabstand von 1,5 m einhalten, einschließlich der wartenden Personen;
– Beim Betreten des Büros sollten Sie eine Schutzmaske, die Nase und Mund bedeckt, und Schutzhandschuhe tragen;
– Wenn Sie das Büro betreten, dürfen Sie nur einen Satz Dokumente mitnehmen, alle anderen Gegenstände, die Sie besitzen, insbesondere Taschen und Beutel, sollten Sie vor dem Eingang zurücklassen.