Am 29.05.2020 ab 10.00 Uhr wird es möglich sein, sich für einen Visumantrag für Personen, die im Besitz von Dokumenten für Tätigkeiten in der Landwirtschaft, im Gartenbau und im internationalen Verkehr sind, im elektronischen Konsulatssystem anzumelden.
Personen, die sich zu anderen Zwecken als der Arbeit in der Landwirtschaft, im Gartenbau und im internationalen Transport für verfügbare Termine anmelden, werden nicht berücksichtigt.
Wenn Sie sich online unter www.e-konsulat.gov.pl für einen freien Termin anmelden, sind Sie verpflichtet, einen Visafragebogen (4 Seiten) auszudrucken. Der Fragebogen muss mit einem Strichcode versehen sein. Von Hand oder ohne Strichcode ausgefüllte Umfragen werden nicht akzeptiert.
Zusätzlich wird es am 29.05.2020 von 11.00 bis 15.30 Uhr auch möglich sein, sich telefonisch anzumelden unter: + 38 (057) 757 8801 – Sie müssen Ihren Namen, Vornamen und Ihre Passnummer angeben.
Zu anderen Zeiten werden Anmeldungen für freie Termine nicht akzeptiert.
Es werden keine Anmeldungen von Personen angenommen, deren Zweck nicht darin besteht, in der Landwirtschaft oder im Gartenbau und im internationalen Transport zu arbeiten.
Telefonisch angemeldete Personen sind verpflichtet, den Antrag im E-Konsulatssystem auszufüllen (nicht zu registrieren) und auszudrucken.
Um einen Visumantrag bei einem Konsulat zu stellen, müssen die folgenden Regeln beachtet werden:
– Um die Anzahl der vor dem Konsulat wartenden Personen zu reduzieren, sollte man entsprechend der festgelegten Zeit im Büro eintreffen;
– beim Drucken des Visumantrags müssen alle Seiten des Antrags ausgedruckt werden, einschließlich der Seite, auf der Datum und Uhrzeit des Konsulatsbesuchs angegeben sind ( falls der Antrag ausgefüllt ist, werden Datum und Uhrzeit des Antrags nach der telefonischen Aufnahme nicht auf den Fragebogen gedruckt. Sie sollten entsprechend dem bei der telefonischen Anmeldung angegebenen Datum anreisen;
– sollten alle notwendigen Dokumente vorbereitet werden, auf die auf https://www.gov.pl/web/ukraina/wiza-typu-d unter „Welche Dokumente einzureichen sind“ verwiesen wird;
– Beim Warten auf das Betreten des Konsulats sollten Sie einen Mindestabstand von 1,5 m einhalten, einschließlich der wartenden Personen;
– Beim Betreten des Büros sollten Sie eine Schutzmaske, die Nase und Mund bedeckt, und Schutzhandschuhe tragen;
– Wenn Sie das Büro betreten, dürfen Sie nur einen Satz Dokumente mitnehmen, alle anderen Gegenstände, die Sie besitzen, insbesondere Taschen und Beutel, sollten Sie vor dem Eingang zurücklassen.




